Unsere Hausordnung


Zielsetzung

Wir, die Schüler/innen, die Lehrer/innen, Erzieher/innen und  Mitarbeiter/innen der
Sonnenuhr-Grundschule geben uns mit der Hausordnung die Rahmenbedingungen für unsere
Lernarbeit und den Umgang miteinander.

Das bedeutet:
- uns gegenseitig zu achten, aufeinander Rücksicht zu nehmen, ehrlich und aufrichtig
aufzutreten;
- fleißig und engagiert zu arbeiten, ordentlich und pünktlich  zu sein;
- höflich und freundlich miteinander umzugehen.

Jeder ist bereit diese Regeln zu beachten und übernimmt die Verantwortung für sein Handeln.


Deshalb erkennen wir folgende Grundregeln an:

1.Regel: Sprache

Unsere Sprache ist die deutsche Sprache. Sie ist frei von rassistischen, sexistischen und vulgären  Äußerungen.


2.Regel: Gewaltfreier Umgang

Gewalt in jeglicher Form wird an unserer Schule abgelehnt. Das bedeutet, einander nicht zu beleidigen, sich nicht zu prügeln oder in Gruppen gegeneinander vorzugehen sowie keine Dinge mitwillig zu zerstören. Konflikte wollen wir im gemeinsamen Gespräch und friedlich miteinander lösen.


3.Regel: Organisation des Schulalltages

Schulanfangsphase

1. Stunde: 7.45 - 8.30 Uhr
2. Stunde: 8.40 – 9.25 Uhr
Hofpause
3. Stunde: 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde: 10.40 – 11.25 Uhr
Hofpause
5. Stunde: 11.55 – 12.40 Uhr
6. Stunde: 12.50 – 13.35 Uhr

Klasse 3-6

1. Stunde: 7.45 – 8.30 Uhr
2. Stunde: 8.45 – 9.25 Uhr
Hofpause
3. Stunde: 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde: 10.40 - 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.35 - 12.20 Uhr
Hofpause
6. Stunde: 12.50 – 13.35
7. Stunde: 13.45 – 14.30 Uhr


4.Regel:  Betreten des Schulgebäudes

Die Schüler betreten das Schulgebäude erst mit dem Klingelzeichen um 7.35 Uhr.
(Ausnahmen sind DaZ- und Förderunterricht.) Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die
Aufsichtspflicht des Kollegiums. Bei späterem Unterrichtsbeginn wird das Schulhaus erst mit Beginn der Pause betreten.
Die Kinder des OGB werden ab 6.00 Uhr in der Schule betreut.

Besucher:

Aus Gründen der Ordnung, Sicherheit  und  Selbständigkeit der Kinder bitten wir die
Eltern, ihre Kinder auf dem Schulhof zu verabschieden.
Schulfremde Personen, die wegen eines Anliegens in die Schule kommen, haben
Sich im Sekretariat  anzumelden. Personen, die sich unbegründet und unangemeldet
Auf dem Schulgelände befinden, sind in angemessener Weise vom Grundstück zu
verweisen.


5.Regel: Pausenverhalten

a) kleine Pausen
In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Klassenräumen auf, sofern sie
nicht die Turnhalle, einen der Fachräume (Mu, Ku, Nawi) oder einen Teilungsraum aufsuchen müssen.

b) große Pausen
Der Aufenthalt im Schulgebäude während dieser Pausen ist nicht gestattet.
Das Verlassen des Schulhofes ist verboten.
Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt. Sollte ein Ball über den Zaun fallen, sind
in jedem Fall die Toreingänge zu benutzen. Das kleine Tor zu den Blöcken der
Landsberger Allee ist deshalb in den beiden großen Pausen geöffnet.

Das Betreten des Hortspielplatzes ist während der ersten großen Pause den Kindern der 1. – 3. Klassen gestattet.
Beim Wechseln aus der Turnhalle bleiben die Schüler auf dem Schulhof. Die Beutel werden nicht in das Schulhaus gebracht.
In den 2. großen Pausen können die Schüler an der Schulspeisung teilnehmen. Alle
Schuler verhalten sich im Speiseraum diszipliniert, achten gegenseitig  auf gute
Tischsitten und sorgen für Sauberkeit an jedem Platz.
Kinder, die nach der zweiten großen Pause Sport haben, gehen erst nach der Stunde zum Mittagessen. (Der Stundenbeginn und – schluss verschieben sich entsprechend um ein paar Minuten.)

c) Verhalten bei Regen
Bei Regen bleiben die Schüler im Schulhaus. Ist ein Wechsel in einen anderen Raum oder in die Turnhalle notwendig, erfolg dieser zum Ende der Pause.
Aufsichtspflichtig ist die Lehrerin, die die Klasse zuletzt unterrichtet hat. Kinder, die Sport hatten, wechseln in der Pause unter Aufsicht der Sportlehrerin in den Klassenraum.

d) Aufsichtsschüler
Die Schüler der 5. Klassen (ab dem 2. Schulhalbjahr) und die Schüler 6. Klassen dürfen die Lehrer bei der Ausübung der Aufsichten im Schulhaus, auf dem Schulhof und um Speiseraum unterstützen. Deshalb ist auch ihren Anweisungen Folge zu leisten.   


6.Regel: Verhalten beim Fehlen eines Lehrers

Solange kein Lehrer um Unterrichtsraum ist, bleibt die Tür offen. Wenn nach Stundenbeginn kein Lehrer erschienen ist, wird dieses von einem Schüler (z.B.    
Schülersprecher)  im Sekretariat oder Lehrerzimmer gemeldet.


7. Regel: Unterrichtsverhalten

Die Schüler nutzen die Zeit vor dem Stundenbeginn zur Bereitstellung der
Unterrichtsmaterialien für die folgende Stunde. Zur Begrüßung  am Stundenbeginn
Stehen die Schüler an ihren Platz.
Die Lehrerin beginnt und beendet die Unterrichtsstunde.


8.Regel: Unterrichtverhalten

Jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht, am Unterricht und an anderen
schulischen  Veranstaltungen pünktlich, diszipliniert  und regelmäßig teilnehmen.
Beim Bearbeiten der gestellten schulischen Aufgaben sind die Regeln des Zusammenlebens einzuhalten.

Schulstation
Bei sozialen oder leistungsbedingten Problemsituationen der Schüler/ innen sowie
bei besonderen Konflikt- oder Belastungssituationen sind die Kolleginnen der
Schulstation Ansprechpartner.


9. Regel: Schulpflicht

Kann ein/e Schüler/in der Schulpflicht nicht nachkommen, muss innerhalb des
ersten Fehltages die Schule durch die Eltern benachrichtigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten muss nach   
Wiederaufnahme des Schulbesuchs beim Klassenlehrer beantragt und genehmigt
werden. Freistellung für mehr als drei Tage können nur vom Schulleiter genehmigt werden.


10. Regel: Verlassen des Schulgeländes


Die Schüler dürfen das Schulgelände während des gesamten Unterrichts nur unter
Aufsicht verlassen. Sollten die Schüler in Ausnahmefällen einen Arzttermin   
wahrnehmen, so ist eine schriftliche Mitteilung der Eltern erforderlich, wenn diese
die Kinder nicht selbst abholen.
Nach dem Unterricht bzw. einer schulischen Veranstaltung haben die Schüler das  
Schulgelände innerhalb von 10 Minuten zu verlassen. Nach diesem Zeitpunkt
besteht keine Aufsichtspflicht und somit erlischt der Versicherungsschutz.
Bei Anrufen mit Bitte um Entlassung der Kinder ist diese nur zu erfüllen, wenn     
sich der Pädagoge sicher ist, dass es sich wirklich um die Erziehungsberechtigten
handelt. In Zweifelsfällen müssen die Kinder abgeholt werden.


11. Regel: Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude


Jeder Schüler sorgt zu Beginn und zum Ende der Stunde für Sauberkeit an seinem
Arbeitsplatz. Die Schulmöbel sind pfleglich zu behandeln. Während des
Unterrichts ziehen die Schüler/innen ihre Jacken aus und legen die Kopfbedeckung        
ab. Bücher, die eine Leihgabe der Schule bzw. der Bibliothek sind, sind deshalb
pfleglich zu behandeln und mit einer Schutzhülle zu versehen. Bei Verlust,
mutwilliger Beschädigung und Unbrauchbarkeit ist der Schaden zu ersetzen. Nach
der letzten Stunde im jeweiligen Raum sind die Tafel zu säubern, die Fenster zu
schließen und Stühle hochzustellen.
Die großen Fenster dürfen nur geöffnet sein, wenn sich ein Lehrer/Erzieher im
Raum befindet.
Bei der Benutzung der Toiletten sind hygienischen Bestimmungen  zu beachten.
Sollten unhygienische Zustände bemerkt werden, sind diese umgehend dem
Hausmeister, einem Lehrer oder Erzieher zu melden.
Alle Schüler sollten sich für das gesamte Schulhaus mitverantwortlich fühlen,
keinen Müll in das Treppenhaus und auf die Flure werfen. Das Gleiche gilt für
den Schulhof und die Turnhalle.


12. Regel: Mitbringen von nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen


Handys und auditive Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten. Jegliche
Haftung wird von der Schule abgelehnt. Geräte und andere Gegenstände, die
Während des Unterrichts widerrechtlich genutzt werden, werden vom Lehrer
abgenommen und nur an die Eltern ausgehändigt.

Bei Nichteinhalten der Regeln greifen Erziehungsmaßnahmen nach  § 62 gemäß Schulgesetz  

Bei Verstoß gegen die Hausordnung handelt zuerst die Lehrerin/Erzieherin, die den Verstoß  
bemerkt. Danach wird der/ die Klassenkeiter/in informiert.

Folgende Maßnahmen können festgelegt werden:
• es wird ein persönliches Gespräch geführt
• Verhaltenspunkte werden gegeben
• Eltern erhalten Information  
• Reinigungs- und Pflegearbeiten
• Reparaturarbeiten
• Finanzieller Ersatz bei Zerstörung  


Bei wiederholtem Verstoß führt die Schulleitung ein Gespräch. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, den Schüler/ Schülerin zu einer Stellungnahme vor dem Gremium der
Schülersprecher oder das Kollegium zu laden.
Sollten die vorgenannten Maßnamen keinen Erfolg haben, gelten die Ordnungsmaßnahmen
nach   §  63 gemäß Schulgesetz.
Schüler, Lehrer und Erzieher verpflichten sich die Hausordnung einzuhalten.